Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


ColourWorkz – Foto- und Videoproduktion

Stand: Oktober 2026


§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen ColourWorkz, Inhaber Nico Gradert, Im Wiesental 48, 57078 Siegen (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
  2. Die AGB gelten für sämtliche angebotenen Dienstleistungen, insbesondere Videografie, Fotografie, Hochzeitsfilme, Imagefilme, Werbeproduktionen, Social-Media-Content, Eventbegleitungen sowie damit verbundene Leistungen.
  3. Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Bestätigung in Textform.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

  1. Angebote von ColourWorkz sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Angebot verbindlich annimmt und ColourWorkz die Annahme bestätigt oder mit der vereinbarten Leistung beginnt.
  3. Mit Zustandekommen des Vertrages sind die vereinbarten Leistungen, Preise, Termine und sonstigen Angebotsbedingungen verbindlich.
  4. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs, zusätzliche Leistungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Hierdurch entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.

§ 3 Terminreservierung und Anzahlung

  1. Zur verbindlichen Reservierung eines vereinbarten Termins kann ColourWorkz eine Anzahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit werden im jeweiligen Angebot oder Vertrag festgelegt.
  2. Die Anzahlung dient insbesondere der verbindlichen Terminreservierung, der Planung und Vorbereitung des Auftrags sowie der Absicherung des Umstands, dass der reservierte Termin für andere Kunden nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht.
  3. Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber wird die Anzahlung nicht automatisch vollständig zurückerstattet. Sie kann auf berechtigte Vergütungs- oder Entschädigungsansprüche von ColourWorkz angerechnet werden. Dabei werden die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere ersparte Aufwendungen und anderweitige Einnahmen aus einer möglichen Ersatzbuchung, berücksichtigt.
  4. Soweit nach Abrechnung der berechtigten Ansprüche ein Erstattungsbetrag verbleibt, wird dieser an den Auftraggeber zurückgezahlt. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 4 Stornierung und vorzeitige Beendigung des Auftrags

  1. Eine Stornierung oder vorzeitige Beendigung eines verbindlich erteilten Auftrags durch den Auftraggeber muss ColourWorkz in Textform mitgeteilt werden.
  2. Bei einer Stornierung nach Vertragsschluss kann ColourWorkz eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie Ersatz für auftragsbezogene Aufwendungen verlangen. Für noch nicht erbrachte Leistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Soweit gesetzlich zulässig, kann bei einer Stornierung eine pauschale Entschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Netto-Auftragswertes für den stornierten Leistungsumfang angesetzt werden, sofern die Pauschale im Einzelfall angemessen und rechtlich wirksam ist. Bereits erbrachte Leistungen, ersparte Aufwendungen und anderweitige Erwerbsmöglichkeiten werden berücksichtigt, um eine doppelte Berechnung zu vermeiden.
  4. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass ColourWorkz kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. ColourWorkz bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
  5. Nicht mehr stornierbare, nachweisbare Fremdkosten können zusätzlich berücksichtigt werden, soweit diese nicht bereits in der Entschädigung enthalten sind und eine zusätzliche Berechnung rechtlich zulässig ist.
  6. Kann ColourWorkz den Auftrag aus einem von ColourWorkz zu vertretenden Grund nicht durchführen, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Leistungsumfang und Durchführung

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
  2. ColourWorkz erbringt die vereinbarten Foto- und Videodienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einsatz professioneller Technik und fachlicher Sorgfalt.
  3. Künstlerische Gestaltung, Bildauswahl, Schnitt, Farbkorrektur, Musikgestaltung und sonstige kreative Entscheidungen erfolgen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs nach fachlichem Ermessen von ColourWorkz.
  4. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher Rohdaten, unbearbeiteter Fotos, ungeschnittener Videoaufnahmen oder Projektdateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  5. Äußere Umstände wie Wetter, Lichtverhältnisse, Zeitverzögerungen, das Verhalten beteiligter Personen oder Vorgaben Dritter können die Produktion beeinflussen. ColourWorkz wird im Rahmen des Zumutbaren darauf reagieren. Eine Garantie für bestimmte Aufnahmen oder ein vollständig vorhersehbares Ergebnis kann nicht übernommen werden.

§ 6 Korrekturen und Änderungswünsche

  1. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ist eine Korrekturschleife für die gelieferte Foto- oder Videoproduktion im vereinbarten Preis enthalten.
  2. Eine Korrekturschleife umfasst eine gebündelte Rückmeldung des Auftraggebers zu Änderungswünschen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Der Auftraggeber soll sämtliche Änderungswünsche möglichst vollständig und gesammelt übermitteln.
  3. Weitere Korrekturschleifen, zusätzliche Schnittfassungen, umfangreiche Umgestaltungen sowie Änderungen bereits freigegebener Inhalte werden gesondert berechnet. Die Abrechnung erfolgt nach vorheriger Abstimmung zu einem vereinbarten Festpreis oder auf Stundenbasis gemäß dem vereinbarten bzw. vorab mitgeteilten Stundensatz.
  4. Änderungen, die auf nachträglichen Wünschen des Auftraggebers beruhen und über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten nicht als kostenfreie Korrektur.
  5. Fehler, die ColourWorkz nachweislich selbst verursacht hat und die eine Abweichung von der vereinbarten Leistung darstellen, werden im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen ohne zusätzliche Kosten korrigiert.

§ 7 Zahlung und Fälligkeit

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.
  3. Bei vereinbarter Anzahlung ist ColourWorkz berechtigt, die Durchführung des Auftrags vom fristgerechten Eingang der Anzahlung abhängig zu machen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  5. Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebots sind, werden gesondert berechnet, sofern sie vom Auftraggeber beauftragt oder nachträglich vereinbart wurden.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche von ColourWorkz erstellten Fotos, Videos, Filmsequenzen, Tonaufnahmen, Grafiken und sonstigen kreativen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
  2. Das Urheberrecht verbleibt bei den jeweiligen Urhebern. Der Auftraggeber erhält die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, werden keine ausschließlichen Nutzungsrechte eingeräumt.
  3. Die Nutzung der gelieferten Inhalte ist auf den vereinbarten Zweck und Umfang beschränkt. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung, Weiterlizenzierung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der erforderlichen Rechte und gegebenenfalls einer gesonderten Vereinbarung.
  4. Soweit der Auftraggeber eigene Inhalte, Musik, Logos, Bilder, Videos, Schriften oder sonstige Materialien zur Verwendung bereitstellt oder deren Verwendung ausdrücklich vorgibt, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die erforderlichen Nutzungsrechte und Genehmigungen für den vereinbarten Einsatzzweck einzuholen.
  5. Eine Nutzung der gelieferten Inhalte über den vereinbarten Umfang hinaus ist nicht allein deshalb gestattet, weil ColourWorkz die Dateien an den Auftraggeber übergeben hat.

§ 9 Veröffentlichung und Musikrechte

  1. ColourWorkz erstellt und übergibt die vereinbarten Foto- und Videoproduktionen. Die anschließende Veröffentlichung, Verbreitung und Nutzung durch den Auftraggeber, insbesondere auf Instagram, TikTok, YouTube, Facebook oder anderen Online-Plattformen, erfolgt in dessen eigener Verantwortung, soweit die Veröffentlichung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
  2. Die Übergabe eines fertigen Videos stellt insbesondere keine automatische Garantie dafür dar, dass das Video auf sämtlichen Plattformen, in jedem Land oder für jede Form der kommerziellen Nutzung veröffentlicht werden darf.
  3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, vor der Veröffentlichung zu prüfen, ob sämtliche für den konkreten Einsatzzweck erforderlichen Nutzungsrechte und Lizenzen vorliegen. Dies gilt insbesondere für Musik, Soundeffekte, Stockmaterial, Schriften und sonstige urheberrechtlich geschützte Inhalte sowie für die Einhaltung der jeweiligen Plattformbedingungen.
  4. Sofern die Beschaffung oder Prüfung zusätzlicher Veröffentlichungsrechte, insbesondere für kommerzielle Social-Media-Beiträge, Werbeanzeigen oder gesponserte Inhalte, nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist, wird diese Leistung nicht geschuldet.
  5. Soweit ColourWorkz Musik oder Drittmaterial selbst auswählt und in eine Produktion einarbeitet, richtet sich die Verantwortung von ColourWorkz nach den hierfür geltenden Lizenzen, den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Bestimmungen. ColourWorkz übernimmt keine Garantie für Nutzungen, die von den vorhandenen Lizenzen nicht abgedeckt sind.
  6. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, ob und unter welchen Voraussetzungen er das gelieferte Video auf seinen eigenen Kanälen veröffentlicht, bewirbt oder anderweitig kommerziell nutzt. Dies umfasst insbesondere die Prüfung, ob die vorhandenen Musiklizenzen auch für geschäftliche Accounts, bezahlte Werbung oder andere kommerzielle Veröffentlichungen gelten.
  7. Für nachträgliche Einschränkungen, Sperrungen, Tonstummschaltungen, Löschungen oder sonstige Maßnahmen von Plattformbetreibern übernimmt ColourWorkz keine Haftung, soweit diese nicht von ColourWorkz zu vertreten sind.
  8. Der Auftraggeber stellt ColourWorkz im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Auftraggeber zu vertretenden unberechtigten Veröffentlichung, einer eigenmächtigen Änderung oder einer Nutzung außerhalb der vereinbarten Rechte beruhen. Dies gilt nicht, soweit ColourWorkz den betreffenden Verstoß selbst zu vertreten hat. Die gesetzlichen Rechte beider Parteien bleiben unberührt.

§ 10 Haftung

  1. ColourWorkz haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Gleiches gilt für eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften und für ausdrücklich übernommene Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ColourWorkz nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  4. Für Einschränkungen, Sperrungen, nachträgliche Löschungen, Tonstummschaltungen, Demonetarisierungen oder sonstige Maßnahmen von Plattformbetreibern, die nach ordnungsgemäßer Lieferung eintreten und nicht von ColourWorkz zu vertreten sind, übernimmt ColourWorkz keine Haftung.
  5. Für Probleme, die nach der Übergabe durch eigenständige Bearbeitung, Umwandlung, Komprimierung, Weitergabe oder Veröffentlichung der gelieferten Dateien durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen, haftet ColourWorkz nicht, soweit ColourWorkz diese Probleme nicht selbst zu vertreten hat.
  6. Eine dauerhafte Verfügbarkeit von Online-Inhalten, externen Plattformen, Speicherdiensten oder Downloadlinks wird nicht garantiert. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Sicherung der übergebenen Dateien verantwortlich.
  7. Die gesetzlichen Ansprüche des Auftraggebers bei Mängeln der von ColourWorkz erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

§ 11 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt ColourWorkz rechtzeitig alle Informationen, Materialien, Freigaben und Ansprechpartner zur Verfügung, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind.
  2. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende, unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, können zu einer Anpassung des Zeitplans oder zu zusätzlichen Kosten führen, sofern diese zuvor abgestimmt wurden oder gesetzlich geschuldet sind.
  3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, erforderliche Einwilligungen abgebildeter oder aufgenommener Personen, Drehgenehmigungen sowie sonstige für die Durchführung oder Veröffentlichung erforderliche Genehmigungen bereitzustellen, soweit diese nicht ausdrücklich von ColourWorkz übernommen wurden.

§ 12 Datensicherung und Aufbewahrung

  1. Nach vollständiger Übergabe der vereinbarten Dateien ist der Auftraggeber für die eigene Datensicherung verantwortlich.
  2. ColourWorkz ist nicht verpflichtet, sämtliche Rohdaten, Projektdateien oder fertigen Produktionen dauerhaft aufzubewahren, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
  3. Eine vereinbarte Aufbewahrungsdauer oder zusätzliche Archivierungsleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für einen vereinbarten Gerichtsstand.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.


ColourWorkz
Inhaber: Nico Gradert
Im Wiesental 48
57078 Siegen
Deutschland

Website: www.colourworkz.de